Allgemeine Geschäftsbedingungen Cadillac-Chauffeur-Service Inhaber: Marcus Dambacher
§1 Geltungsbereich
Leistungen, wie die Anmietung von Limousinen und PKW mit Chauffeur, die Beförderung und sonstige Nebenleistungen, des Cadillac-Chauffeur-Services mit Sitz in Rödermark (nachfolgend CCS genannt) werden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Wirksame Nebenabreden werden nicht getroffen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
a) Bei erfolgter schriftlicher Anfrage des Kunden kommt ein Vertrag nur zustande, wenn er von CCS schriftlich bestätigt wird und die geforderte Anzahlung termingerecht geleistet wird. b) Die aktuelle Preisliste und die Leistungsbestätigung sind Bestandteil der Vertragsbedingungen.
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§ 3 Preise
a) Es gelten die am Tag der Fahrt jeweils gültigen Preise laut CCS Preisliste. b) Bei Pauschalvereinbarungen oder von CCS schriftlich übermittelten Angeboten gilt der vereinbarte Preis für die vereinbarte Mietzeit und Fahrleistung. c) Für entstehende Mehrzeiten werden die Preise gemäß der jeweils gültigen CCS-Preisliste berechnet.
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§ 4 Zahlungsbedingungen
a) Vor Antritt der Fahrt sind 100 Prozent des Fahrtgrundpreises zu zahlen. b) Zahlungen können als Überweisungen auf unser Konto oder in bar am Fahrtag erfolgen. c) Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zur vorbehaltlosen Verfügung von CCS an. d) Eine Anzahlung in Höhe von 50 Prozent des Buchungspreises wird sofort bei der Reservierung fällig. Mit dieser Zahlung wird die Buchung wirksam. Die restlichen 50 Prozent werden am Tag der Fahrt fällig. e) Für den Fall einer Rechnungsstellung erfolgt diese unmittelbar nach Vertragsabschluß. Der Kunde hat den Rechnungsbetrag ohne Abzüge unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. f) Entstehende Mehrkosten sind sofort, im Anschluss an die Fahrt, in bar zu begleichen.
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§5 Vertragsstornierung
a) Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht zu. b) Stornierungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. c) Bei Stornierungen fällt generell eine einmalige Aufwandspauschale in Höhe von 15,- € an. d) Liegt die Rücktrittserklärung des Kunden bei CCS bis spätestens sechs Wochen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn schriftlich vor, hat der Kunde nur die Bearbeitungsgebühr von 15,- € pro Buchung zu bezahlen. e) Liegt die Rücktrittserklärung des Kunden bei CCS bis spätestens vier Wochen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn schriftlich vor, fallen Stornogebühren in Höhe von 50 % des Buchungswertes an. Die Stornogebühren werden aber bei erneuter Buchung auf den zu zahlenden Preis angerechnet. f) Liegt die schriftliche Rücktrittserklärung bis 14 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn vor, hat der Kunde Stornierungskosten in Höhe von 75 % des vereinbarten Preises zu zahlen. g) Erfolgt die schriftliche Rücktrittserklärung weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn, beträgt die vom Kunden zu zahlende Stornierungsgebühr 100 % des vereinbarten Preises. h) Wird die vereinbarte Leistung ohne schriftliche Rücktrittserklärung nicht in Anspruch genommen, hat der Kunde den vereinbarten Preis ohne Abzüge zu zahlen. i) Nicht in der Tarifliste enthaltene Sonderaufwendungen berechnet CCS unabhängig von der Rechtzeitigkeit der Stornierungen. k) Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher Stornierungen kommt es auf den Zugang bei CCS an. l) Dem Kunden bleibt vorbehalten, einen niedrigeren Schaden bei CCS nachzuweisen.
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§6 Rücktritt
a) Eine Beförderungspflicht besteht nicht. b) CCS ist berechtigt jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Fahrt unmöglich wird, oder der Kunde eine ihm nach diesen Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht verletzt, insbesondere die nach §4 bestimmte Zahlung des Fahrpreises nicht leistet. c) Weiterhin ist CCS berechtigt jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich Fahrgäste den notwendigen Anweisungen des Chauffeurs widersetzen, eine Gefährdung gemäß der StVO, oder der Sicherheit des Straßenverkehrs durch Beeinträchtigungen des Fahrers darstellen, hierzu zählen insbesondere Sachbeschädigungen, Trunkenheit und die Missachtung des Rauchverbotes im Fahrzeug. In diesem Fall berechnet CCS den vollen Fahrtpreis einschließlich des Kilometerpreises und allen Neben- und Sonderleistungen und der Chauffeur ist berechtigt, die Passagiere von der Beförderung auszuschließen.
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§7 Verzögerungen
Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf einem Verschulden von CCS oder des Chauffeurs.
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§ 8 Änderung der vereinbarten Leistung
a) Ansprüche auf eine Änderung des vereinbarten Leistungszeitraumes bestehen nicht. b) In jedem Fall ist die vorherige Zustimmung von CCS erforderlich. c) Die Verrechnung von Mehrleistungen regelt § 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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§ 9 Mitnahme von Haustieren
Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.
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§ 10 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle von ihm zu verantwortenden oder den Fahrgästen hervorgerufenen Schäden jeglicher Art.
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§ 11 Haftung von CCS
a) Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet CCS gegenüber dem Kunden im Schadensfalle im Rahmen der hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften.
b) Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung von CCS für Sachschäden und Verluste auf höchstens € 1.000,00 pro Buchung, soweit der Schaden von CCS weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Dies gilt auch für Personen, die für CCS tätig werden, wie Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter.
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§ 12 Versicherungsschutz
Für die Fahrzeuge bestehen folgende Versicherungen nach den jeweils geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen: Haftpflichtversicherung: 50 Mio. EURO pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (max. 8 Mio. Euro je Person).
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§ 13 Datenschutz
a) CCS ist alleiniger Inhaber aller auf dieser Website erhobenen Informationen. Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.
b) Dem Nutzer ist bekannt, dass CCS die Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form speichert und im Rahmen der Zweckbestimmung verarbeitet. Die Zweckbestimmung wird definiert durch das zwischen den Parteien bestehende Vertragsverhältnis.
c) CCS versichert, dass sämtliche Daten vertraulich behandelt werden. An Dritte wird CCS keine Daten weitergeben, außer, wenn wir dies in gutem Glauben aus gesetzlichen Gründen für notwendig halten oder wenn es notwendig ist, die Rechte und das Eigentum von CCS zu wahren, oder wenn die persönliche Sicherheit des Personals oder der Öffentlichkeit gefährdet ist.
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§ 14 Rechtswahlklausel
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Rödermark. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, ebenfalls Rödermark. CCS ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
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§ 16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
In diesem Fall geltend diejenigen gesetzlichen Vorschriften die dem Inhalt der Klausel am nächsten kommen. Dasselbe gilt, soweit diese Bestimmungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.
Rödermark, den 01. Januar 2006
Vielen Dank für Ihr Interesse! Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Marcus Dambacher.
© Nachdruck, Nachahmung und Vervielfältigung auch Auszugweise nicht gestattet.
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